Sonntag, 21. September 2014





Gedanken zum „Tag des Friedhofs“ aus der Sicht Verwaister Eltern

Der diesjährige "Tag des Friedhofs" steht unter dem Motto:

"An­denken, Vor­denken, Ge­denken"

.. wir ergänzen es um

"Nach­Denken" und "Mit­Fühlen"

Ihr Kind ist tot!

Wissen Sie, wie Sie die Grabstelle gestalten möchten, wie der Grabstein sein soll?

Kennen Sie die unterschiedlichen Anforderungen der Friedhofssatzungen?

Was kann, was darf – was MUSS?

Das sollten Sie aber alles wissen ­ JETZT! Denn .... die Zeitspanne vom Tod bis zur Bestattung ist gesetzlich geregelt – da ist keine Zeit für Überlegungen.

Ein Vertrag wird geschlossen – ohne Widerrufsmöglichkeit!

Sie haben Ideen, ein schöner Individueller Grabstein, vielleicht mit einem Bild, sie möchten eine individuelle Grabschrift? Vielleicht aber auch „nur“ ein Holzkreuz? ... ein modernes Grab mit Kieselsteinen, bunt? Wie soll die Grabeinfassung sein, natürlich grün bepflanzt oder doch lieber eine Stein­Grabumrandung?

Das Grab INDIVIDUELL wie der Verstorbene?

Studieren Sie die Friedhofssatzungen! Es könnte sein, dass ihre Wünsche nicht umsetzbar sind – weil es auf „ihrem“ Friedhof VERBOTEN – die Grabgestaltung GEREGELT und VORGESCHRIEBEN ist!

Liebe Friedhofsverwaltungen 
... wir freuen uns über die Änderungen in Ihren Friedhofssatzungen ­ die Toten sind und bleiben individuell und so sollte auch ihre Grabstelle sein!

Belastet die Hinterbliebenen und schlussendlich auch Anwälte und Gerichte nicht mit Verboten und folglich mit Problemen und Streitereien.

Lasst den Ort zu dem werden, was er ist ­ ein FRIEDhof!